Hol Dir Dein Corona-Bußgeld zurück!
Das Verfassungsgericht Brandenburg erklärte kürzlich unter dem Aktenzeichen VfGBbg 87/20 wichtige Corona-Maßnahmen des Jahres 2021 für verfassungswidrig und nichtig wegen eines Bestimmtheitsmangels, noch nicht einmal wegen fehlender, wissenschaftlicher Evidenz. Es war schlicht unklar, wer wirklich zu bestimmten Maßnahmen verpflichtet war. Nichtig heißt: Diese Maßnahmen haben rechtlich nie existiert. Die betroffenen Regeln gelten rückwirkend als unwirksam.
ME/CFS europaweit erstmalig als Impfschaden anerkannt!

.jpg)


